2. Mit schriftlichem Befehl vom 4. September 2023 ordnete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur Sicherstellung des Diebesguts sowie zur Ermittlung weiterer sachdienlicher Hinweise die Durchsuchung der Liegenschaft an der QR-Strasse in R._____ inklusive dazugehörige Estrich- und Kellerräume sowie Fahrzeuge an und verfügte gleichzeitig die Beschlagnahme des Diebesguts gemäss Art. 263 StPO. Die Durchsuchung bzw. Beschlagnahme wurde in der Folge nicht durchgeführt.