1.4. Der Beschwerdeführer warf der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm mit Beschwerde in Ziff. 12 vor, Art. 318 StPO verletzt zu haben. Der Beschwerdeführer begründete diesen Vorwurf nicht ausdrücklich. Es ist aber davon auszugehen, dass er damit die Ablehnung seiner Beweisanträge durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beanstanden wollte. Diese bezogen sich auf die von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in Erwägung Ziff. 5 der Einstellungsverfügung abgehandelten Vorwürfe (vgl. vorstehende E. 1.3).