2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm stellte die wegen der beanzeigten Vorwürfe gegen die Beschuldigte geführte Strafuntersuchung mit Verfügung vom 21. August 2023 ein (Dispositiv-Ziff. 1). Zivilklagen behandelte sie mit Verweis auf den offenstehenden Zivilweg keine (Dispositiv-Ziff. 2). Die Verfahrenskosten nahm sie auf die Staatskasse (Dispositiv-Ziff. 3). Der Beschuldigten sprach sie weder eine Entschädigung noch eine Genugtuung zu (Dispositiv-Ziff. 4). Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte diese Einstellungsverfügung am 24. August 2023.