1.5. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess am 21. August 2023 einen Beweisergänzungsentscheid. In teilweiser Gutheissung der gestellten Beweisanträge nahm sie eine (am 11. August 2023 eingereichte) "Bestätigung des Verkäufers der Liegenschaft in […]" zu den Akten. Die weiteren Beweisanträge wies sie ab.