Allerdings ist es nicht angezeigt, der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg konkrete Anweisungen hinsichtlich der weiteren Ermittlungen zu erteilen, wie dies von der Beschwerdeführerin beantragt wird. Das Verfahren steht noch am Anfang und es besteht in diesem Verfahrensstadium keine Veranlassung, der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg konkret Weisungen hinsichtlich der weiteren Verfahrensführung zu erteilen.