Das übliche Vorgehen in Fällen wie dem vorliegenden, wo eine beschuldigte Person auf eine Strafanzeige mit einer Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung reagiert, ist, dass zunächst das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person geführt wird und das Verfahren wegen falscher Anschuldigung erst nach Abschluss dieses Strafverfahrens weitergeführt wird. Denn für eine Verurteilung wegen falscher Anschuldigung muss feststehen, dass die anzeigende Person die Strafanzeige gegen die beschuldigte Person wider besseres Wissen erhob - 11 -