Aussage der Beschwerdeführerin, dass sie mit ihrem Ehemann in der Hausarztpraxis erschienen ist, was die Frage aufwirft, ob die Beschwerdeführerin anlässlich der Untersuchung durch Dr. med. C._____ frei sprechen konnte. Das oben Gesagte gilt auch für den Notfallbericht des Gesundheitszentrums Fricktal (Spital Rheinfelden) vom 1. März 2023. Auch dieser Bericht äussert sich nicht zur Frage, wie die Verletzung genau entstand ("dass sie am Vorstellungstag im Rahmen eines Streits mit ihrem Ehemann auf die Stuhlkante geschlagen habe"; act. 040).