Als die Beschwerdeführerin am 28. Februar 2023 beim Schalter des Stützpunktes Rheinfelden der Kantonspolizei Aargau vorgesprochen habe, habe sich der Polizist zunächst geweigert, ihren Strafantrag entgegenzunehmen, obwohl er gesehen habe, dass der Unterarm einbandagiert gewesen sei. Vielmehr habe er ihr geraten, in ihr Heimatland zurückzukehren, falls sie Gewalt erfahre und darauf hingewiesen, dass ihr Ehemann sie wohl einfach nicht mehr liebe. Erst als die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ihren einbandagierten Unterarm gefragt habe, ob denn dies die Handlungen des Ehemanns rechtfertige, habe der Polizist nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten den Strafantrag entgegengenommen.