Am 23. Februar 2023 habe die Beschwerdeführerin emotional reagiert, da er sie nicht habe umarmen und ihr nicht habe verzeihen wollen. In der Folge habe sie mit der Hand auf einen Sessel geschlagen. Sie habe sich also selbst verletzt. Die Hand sei dann angeschwollen und man habe probiert, sie mit Eis zu kühlen. Zudem sei er in der Vergangenheit weder handgreiflich gegen die Beschwerdeführerin geworden, noch habe er sie jemals beschimpft.