Der Beschuldigte habe die Anschuldigungen der Beschwerdeführerin bestritten. Er habe ausgesagt, die Beschwerdeführerin greife ihn bewusst an, weil er die Scheidung wolle, sie aber nicht. Sie seien vor ca. zwei Monaten auch bereits bei einer Scheidungsberatung gewesen. Weiter wisse die Beschwerdeführerin, dass die einzige Möglichkeit, wie sie in der Schweiz bleiben könne, eine Strafanzeige gegen ihn wegen häuslicher Gewalt sei.