3.2. Mit Verfügung vom 19. September 2023 forderte die Verfahrensleiterin die Beschwerdeführerin auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung wurde der Beschwerdeführerin am 21. September 2023 zugestellt. Die Sicherheit ging am 28. September 2023 bei der Obergerichtskasse ein. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 4. Oktober 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. -4- 2. Unter Kostenfolgen."