" Rechtsbegehren 1. Es sei die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 24. August 2023 aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sei anzuweisen, eine Untersuchung zu eröffnen und die erforderlichen Beweiserhebungen durchzuführen. Insbesondere sei sie anzuweisen, a. die Beschwerdeführerin zu einer Opfereinvernahme vorzuladen; b. die Ärztin Frau Dr. C._____ unter Wahrung der Teilnahmerechte der Beschwerdeführerin zu befragen;