Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte die Beschwerdeführerin auf Türkisch als "Schlampe" bezeichnet und zu ihr "du verdienst es nicht zu leben" gesagt. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung habe der Beschuldigte alsdann die Hände der Beschwerdeführerin festgehalten und an einen Stuhl geschlagen. Dabei habe die Beschwerdeführerin sich eine Fraktur an der rechten Hand zugezogen. 1.2. Mit Anwaltsschreiben vom 13. April 2023 konstituierte sich die Beschwerdeführerin als Zivil- und Strafklägerin. 2. Am 24. August 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg: