1. 1.1. Am 28. Februar 2023, 17:00 Uhr, erschien die Beschwerdeführerin am Schalter des Stützpunktes Rheinfelden der Kantonspolizei Aargau und erstattete Strafanzeige und Strafantrag gegen ihren Ehemann, den Beschuldigten. Sie erklärte, der Beschuldigte wolle sich von ihr scheiden lassen, sie wolle jedoch keine Scheidung. Unter anderem deshalb sei es am Morgen des 23. Februars 2023, ca. 09.00 Uhr, in der ehelichen Wohnung zu einem Streit zwischen den Eheleuten gekommen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte die Beschwerdeführerin auf Türkisch als "Schlampe" bezeichnet und zu ihr "du verdienst es nicht zu leben" gesagt.