2.3. 2.3.1. Die Dispositiv-Ziffer 1 der Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 4. September 2023 betrifft insbesondere den am 11. August 2016 in den Praxisräumlichkeiten des Beschuldigten zu Beweiszwecken beschlagnahmten Server sowie mehrere beschlagnahmte Festplatten, welche gemäss Aktennotiz der Kantonspolizei Aargau vom 30. Januar 2017 allesamt sensitive Patientendaten enthalten. Den Akten ist zu entnehmen, dass das gegen den Beschuldigten in diesem Zusammenhang geführte Strafverfahren u.a. wegen Betrug und Urkundenfälschung derzeit noch offen ist.