2. Mit Verfügung vom 4. September 2023 hob die Kantonale Staatsanwaltschaft insbesondere die Beschlagnahme des Servers sowie sämtlicher Festplatten auf und ordnete gleichzeitig deren Einziehung und Vernichtung an. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 5. September 2023 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. September 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Er beantragte sinngemäss die Aufhebung der Dispositiv-Ziffer 1 und Herausgabe "des Servers/Disks" an ihn.