1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 23. August 2023 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG) - 18 -