Am Abend des 27. Dezembers 2022 kontaktierte die Beschuldigte die Beschwerdeführer sodann per WhatsApp und teilte ihnen zusammengefasst mit, dass die Kinder nach jedem Besuch davon berichten würden, dass sie von den Beschwerdeführern angeschrien worden seien und es auch zu Handgreiflichkeiten von Seiten der Beschwerdeführer gekommen sei. Die Kinder hätten solche Angst vor ihnen, dass sie jedes Mal vor den Besuchen weinen und sie diesbezüglich anlügen würden, da ihnen ansonsten psychische und physische Gewalt angetan werde. Die Kinder würden deshalb nicht mehr zu ihnen kommen und es werde eine Strafanzeige wegen Körperverletzung des Sohnes F.__