Wie den Akten zu entnehmen ist, kam es allerdings nach der Trennung der Beschuldigten vom Kindesvater im November 2020 erstmals zu einem Zerwürfnis, nachdem die Beschwerdeführerin 2 bei den Kindern angeblich schlecht über die Beschuldigte gesprochen haben soll. Die Beschuldigte auferlegte den Beschwerdeführern infolgedessen ein Kontaktverbot gegenüber den Kindern, wobei sie dieses nach einer gewissen Zeit wieder aufhob und der Kontakt wieder stattfand (vgl. Strafanzeige vom 31. Mai 2023, Rz. 2 ff.; […], act. 41). Ebenfalls erstellt und unbestritten ist, dass die Be- -8-