4. 4.1. 4.1.1. Bei der Beschuldigten handelt es sich um die Schwiegertochter der Beschwerdeführer. Die Beschuldigte war mit dem Sohn der Beschwerdeführer bis zu dessen Suizid am […] verheiratet, lebte allerdings bereits seit November 2020 von diesem getrennt (vgl. […], act. 41). Aus der Ehe gingen drei Kinder (Enkelkinder der Beschwerdeführer) hervor (D._____, geb. tt.mm.jjjj; E._____, geb. tt.mm.jjjj; F._____, geb. tt.mm.jjjj).