2.4. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 führt die Beschuldigte aus, dass die Kinder bei den Beschwerdeführern nicht gut behandelt worden seien. Nach der Trennung des verstorbenen Ehemanns hätten die Beschwerdeführer die Kinder immer wieder in Loyalitätskonflikte gebracht und über die Kinder permanent Schuldzuweisungen an sie gerichtet, u.a. in Bezug auf die Trennung vom Kindesvater und dessen späteren Suizid. Die Kinder seien regelmässig angeschrien und getadelt worden und der jüngste Sohn F._____ sei auch physisch misshandelt worden, was zum endgültigen Kontaktabbruch geführt habe.