3.2. Am 26. September 2023 erstatteten die Beschwerdeführer die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit ihnen am 22. September 2023 zugestellter Verfügung vom 20. September 2023 eingeforderte Sicherheitsleistung von Fr. 1'000.00. -3- 3.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 4. Oktober 2023 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Die Beschuldigte ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 4. Oktober 2023 sinngemäss um Abweisung der Beschwerde.