" 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 23. August 2023 aufzuheben; 2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, den massgeblichen Sachverhalt rechtsgenüglich abzuklären und die weitere Untersuchungshandlungen vorzunehmen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen [zzgl. 7.7% MwSt.] zulasten der Staatskasse."