1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führte eine Strafuntersuchung gegen C._____ (ehemals […]; fortan: Beschuldigte) wegen angeblich begangener mehrfacher Verleumdung, evtl. mehrfacher übler Nachrede sowie wegen Nötigung zum Nachteil von A._____ (fortan: Beschwerdeführer 1) und B._____ (fortan: Beschwerdeführerin 2). Die Beschuldigte stand im Verdacht, sich im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens in einer Stellungnahme zu Handen des Familiengerichts Zurzach mehrfach ehrverletzend über die Beschwerdeführer geäussert und diese durch Androhung einer ungerechtfertigten Strafanzeige genötigt zu haben.