4.2. Im Schreiben vom tt.mm. 2023 (Beilage 2 zur Strafanzeige) hielt der Gemeinderat Q._____ fest, dass Private ohne vorgängige Absprache beim R-weg diverse nicht normierte Schwellen und Betontröge angebracht hätten, was die Verkehrssituation verschlechtert habe. Er machte die Urheber auf die persönliche Haftung im Falle von Unfällen aufmerksam. Beim R-weg handle es sich um eine öffentliche Gemeindestrasse und alleine der Gemeinderat Q._____ sei für Verkehrsanordnungen, Signalisationen und Markierungen zuständig. Durch die von privater Seite getroffenen Massnahmen werde der bestimmungsgemässe Gebrauch des R-wegs unerlaubterweise eingeschränkt.