3.2. Mit Verfügung vom 19. September 2023 forderte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Beschwerdeführer zur Leistung einer Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten innert 10 Tagen (ab am 21. September 2023 erfolgter Zustellung dieser Verfügung) auf, welche am 25. September 2023 bezahlt wurde. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 29. September 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.