Der Gemeinderat Q._____ bzw. die Beschuldigten hätten damit dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau rechtwidriges Bauen und somit strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen. 2. Mit Nichtanhandnahmeverfügung vom 23. August 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau was folgt: