__ bzw. die Beschuldigten hätten mit Schreiben vom tt.mm. 2023 an die Anwohnerschaft des R-wegs in Q._____ den Beschwerdeführer, seine Ehefrau und zwei weitere Parteien diffamiert, die im Quartier zum Schutz ihres Privatlandes parzellenabgrenzende Pflanzentröge und erhöhte Bodenmarkierungen unter Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften auf dem R-weg errichtet hätten.