Beschwerdeführer vorgebrachte Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von Fr. 5'000.00 bis Fr. 10'000.00 (Stellungnahme zum Haftverlängerungsgesuch vom 22. August 2023 [in: HA.2023.397], S. 2; Beschwerde vom 9. August 2023 [in: SBK.2023.236], S. 2) mit Blick auf die ausgeprägte Fluchtgefahr ausser Betracht, da sie – wie die Vorinstanz zutreffend erwog (vgl. E. 5.1 hiervor) nicht geeignet erscheint, ihn tatsächlich von einer Flucht abzuhalten. Dies gerade auch mit Blick auf die sehr hohe Deliktssumme von über Fr. 670'000.00 (vgl. Verfügung der Vorinstanz vom 2. August 2023, E. 3.5).