Aus diesen Gründen reiche es, eine Ausweis- und Schriftensperre sowie eine strenge Meldepflicht und das Ganze kombiniert mit einer Fussfessel zu verfügen, anstatt auf einer derart hohen Sicherheitsleistung zu beharren. Man könne sich dann schon fragen, weshalb bei derartigen Vermögensdelikten beispielsweise nur ein reicher Banker, der eine Sicherheitsleistung zahlen könne, aus der Untersuchungshaft entlassen werden könne, nicht aber ein Mensch mit einem durchschnittlichen Einkommen (Beschwerde, S. 4).