Dass nur reiche Menschen derartige Summen bezahlen könnten und aus der Haft entlassen würden, spreche somit nicht gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung. Eine Sicherheitsleistung von Fr. 5'000.00 bis Fr. 10'000.00 sei nicht genügend wirksam, um den Beschwerdeführer von einer Flucht abzuhalten. Eine solch tiefe Sicherheitsleistung lasse insbesondere die hohe mutmassliche Deliktssumme und die Schwere der vorgeworfenen Delikte ausser Betracht. Ohne die Sicherheitsleistung genüge die Ausweis- und Schriftensperre und die Meldeflicht nicht, um der bestehenden Fluchtneigung zu begegnen.