3.1.3. Die Staatsanwaltschaft Baden entgegnet auf die Ansicht des Beschwerdeführers, der Tatverdacht habe sich in den letzten Monaten nicht erhärtet, das Obergericht habe mit Entscheid vom 1. September 2023 (E. 2.2) vor weniger als zwei Wochen den dringenden Tatverdacht bejaht bzw. diesen, gemessen am Verfahrensstand, als genügend dicht betrachtet. Ausserdem verschweige der Beschwerdeführer die in Kürze anstehende Fotowahlkonfrontation mit sieben weiteren geschädigten Personen. Es gehe um sieben weitere Betrugsfälle nach der Masche "falscher Polizist", bei welchen sich aus der Auswertung der RTI ein Zusammenhang zum Mobiltelefon des Beschwerdeführers habe herstellen lassen.