Ob es sich dabei um ein Geständnis handle, sei nicht relevant bzw. nicht vom Zwangsmassnahmengericht zu beurteilen. Die Aussage "Ja, einmal ging ich über die Grenzen und machte einfach mit. Ich bereue es.", stelle jedenfalls ein Indiz dafür dar, dass der Beschwerdeführer massgeblich in den Fall involviert sei. Unter Hinweis auf die Ausführungen der Verfügung vom 22. Juni 2023 sei somit ein dringender Tatverdacht weiterhin zu bejahen (Verfügung der Vorinstanz vom 2. August 2023 [HA.2023.351] E. 3.3). -6-