Aus den ihr von der Staatsanwaltschaft Baden vorgelegten Beilagen zum Haftantrag gehe im Wesentlichen hervor, dass der Beschwerdeführer mutmasslich Teil einer professionellen Gruppierung sei, welche mit der Betrugsmasche "falso polizia" Personen dazu verleite, den angeblichen Polizisten hohe Bargeldbeträge abzugeben oder falsche Rechnungen zu bezahlen. Tatsächlich handle es sich jedoch um Konti der Gruppierung, welche die eingegangenen Beträge innert kürzester Zeit in bar bezogen oder an Dritte überwiesen habe. Den Beschwerdeführer belasteten dabei insbesondere die Aussagen der beiden Mitbeschuldigten B._____ und C._____: B.__