1.3. Am 18. Juli 2023 stellte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Baden ein Gesuch um Haftentlassung, welches das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 2. August 2023 guthiess und dem Beschwerdeführer insbesondere eine Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 310'000.00 auferlegte.