1.2.5. Mit Verfügung vom 11. Juli 2023 der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wurde die Verfügung vom 12. Juni 2023 insofern berichtigt bzw. präzisiert, als dass auch in der Begründung festgehalten wurde, dass nicht die Strafuntersuchung, sondern das Gerichtsstandsbeschwerdeverfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau sistiert werde. Die Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 24. Juli 2023 zugestellt. -3-