Würdigung im Strafverfahren geltend machen. Ein aktuelles Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung der Verfügung vom 23. August 2023 ist mit den Ausführungen des Beschwerdeführers nicht dargetan und es liegt auch kein Fall vor, in dem ausnahmsweise vom Erfordernis eines aktuellen Rechtsschutzinteresses an der Aufhebung der Verfügung vom 23. August 2023 abgesehen werden könnte. -5- 1.4. Nach dem Dargelegten ist auf die Beschwerde mangels eines aktuellen Rechtsschutzinteresses des Beschwerdeführers nicht einzutreten.