1.3.2. Der Beschwerdeführer bestreitet, vor der besagten Fahrt am Abend des 22. August 2023 Betäubungsmittel konsumiert zu haben. In seiner Stellungnahme vom 28. September 2023 weist er darauf hin, dass der Betäubungsmittelvortest ohne vorgängige Information bzw. Befragung seinerseits vorgenommen und das Protokoll FinZ-Set vom zuständigen Polizisten bezeichnenderweise erst nachträglich und ohne Durchführung eines "Stand- Tests" ausgefüllt worden sei. Die entsprechenden Feststellungen der Polizei zu angeblichen Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums seien sodann anlässlich der nachfolgenden ärztlichen Untersuchung im Kantonsspital Baden in keiner Weise bestätigt worden.