1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wurde am 22. August 2023 um 21:40 Uhr in Spreitenbach AG auf der Autobahn A1 aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von der Kantonspolizei Aargau angehalten und kontrolliert. Nachdem sowohl die Atemalkoholprobe als auch der Betäubungsmittelvortest positiv ausgefallen waren, ordnete der Pikett-Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Baden gleichentags um 22:10 Uhr mündlich die Abnahme einer Blut- und Urinprobe durch eine medizinische Fachperson sowie die ärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers und die Auswertung der Proben durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau an. Die ärztliche Untersuchung wurde in der Folge durchgeführt.