Juwelier, I._____, eine weitere Schmuckschätzung eingeholt. Anschliessend hätten sie den Schmuck diesem Juwelier verkauft. Der Beschwerdeführer habe dafür die Quittungen gemäss Beilage 4 erhalten. Der Beschwerdeführer habe eine detaillierte Quittung verlangt und von seinen Geschwistern die "Schmuck-Quittung" (Beilage 5) erhalten. Dabei handle es sich um eine Kopie der Schätzung, die in eine Quittung umgewandelt worden sei, wobei der Beschwerdeführer eine Fälschung vermute. I._____ habe am 27. Juli 2023 gegenüber der Kantonspolizei bestätigt, dass er den Schmuck zum gelisteten Preis gekauft und dafür die Quittung (Beilage 4) ausgestellt habe.