Zudem reichte der Beschwerdeführer zwei handschriftliche Quittungen der F._____ GmbH ein (Beilage 4). Auf der ersten Quittung wird das Schätzen von 15 Schmuckstücken quittiert, auf der zweiten der Ankauf von Altgold und Altsilber aufgeführt, wobei nicht spezifiziert wird, um welche oder wie viele Schmuckstücke es sich handelte. Gemäss dem Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 3. August 2023 hatten die Geschwister des Beschwerdeführers nach dessen Angaben den Auftrag, den Schmuck zu verkaufen. Sie hätten deshalb bei einem zweiten -7-