2.2. Der Beschwerdeführer macht beschwerdeweise geltend, das Dokument "Wertschätzung" der H._____ GmbH sei ihm am 30. März 2021 zugestellt worden. Am 4. Juni 2023 habe er von der Beschuldigten 4 eine andere Version des Schriftstücks erhalten mit dem gleichen Datum, der gleichen Unterschrift, aber anderem Inhalt. Es sei, entgegen dem von der Staatsanwaltschaft Baden ausgeführten Sachverhalt, nicht ein Schmuckstück hinzugefügt, sondern bereits im Jahr 2021 eines wegkopiert worden. Er habe selbst bei G._____ nachgefragt. Diese habe angegeben, das Dokument mit dem ergänzten Datum sei echt. Für das "gekürzte" Dokument habe sie keine Erklärung gehabt.