Dass die Übertragung von Coronaviren bereits vor dem Auftreten von eigentlichen Krankheitssymptomen möglich ist, ist genauso allgemein bekannt wie die Tatsache, dass eine Covid-19-Erkran- kung gänzlich symptomfrei durchlebt werden kann, was an der Ansteckungsgefahr aber nichts ändert. Folglich galt jede Person als potentiell ansteckend und damit einhergehend als mögliche Gefährdung für andere Personen, weshalb die Maskenpflicht eben auch eine generelle (und nicht individuelle) war.