Eine rein am Wortlaut dieser Regelung orientierte Auslegung lässt diesen Schluss zu, jedoch besteht der Zweck der Ausnahme darin, dass eine Person, die spricht, aufgrund ihrer Mimik ohne Maske grundsätzlich besser verstanden wird. Dieser Zweck wurde dem Beschwerdeführer vor Ort vom Gerichtspräsidenten erläutert (vgl. Vernehmlassung).