" […] Im Eingangsbereich der Gerichte sowie während den Gerichtsverhandlungen bzw. in den Gerichtssälen gilt eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Mitglieder der Gerichtsbesetzung und Verfahrensbeteiligte, wenn sie sich mündlich in Verhandlungen äussern, jemanden befragen oder selbst befragt werden. […]"