1.3. Auf Beschwerde von A._____ wurde diese Verfügung mit Entscheid SBE.2021.61 des Vizepräsidenten der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 4. Februar 2022 in teilweiser Gutheissung derselben aufgehoben und die Sache zum materiellen Entscheid an Gerichtspräsident B._____ zurückgewiesen.