Nach der am 9. August 2021 von der Staatsanwaltschaft Q._____ vorgenommenen Überweisung des Strafbefehls samt Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Q._____ wurde A._____ am 17. August 2023 von B._____, Präsident des Bezirksgerichts Q._____, zur Hauptverhandlung auf den 21. Oktober 2021 vorgeladen.