AnwT beträgt der Stundenansatz in der Regel Fr. 220.00 und kann in einfachen Fällen bis auf Fr. 180.00 reduziert und in schwierigen Fällen bis auf Fr. 250.00 erhöht werden. Auslagen und Mehrwertsteuer werden separat entschädigt. Ausgangsgemäss erübrigt sich die Behandlung des Antrags auf amtliche Verteidigung im Falle der Gutheissung der Beschwerde (vgl. Beschwerdeantwort S. 2).