3.2. Die Verfahrensleiterin forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 26. Januar 2023 auf, innert 10 Tagen eine Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1’000.00 zu leisten. Der Beschwerdeführer leistete die Sicherheit am 9. Februar 2023, nachdem ihm die Verfügung am 7. Februar 2023 zugestellt worden war. 3.3. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3-