" 1. Die angefochtene Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 20. Dezember 2022 sei in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, das gegen den Beschuldigten angehobene Verfahren fortzusetzen, so einen Strafbefehl zu erlassen oder Anklage zu erheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin beziehungsweise der Staatskasse des Kantons Aargau."